Fragen und Antworten zur Bewerbung
Wie bewerbe ich mich bei K&E?Am besten gleich telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren, sonst gern auch per e-mail oder per Post, wie es Ihnen am leichtesten fällt.
Welche Unterlagen werden benötigt?Es genügt ein tabellarischer Lebenslauf.
Zeugnisse, Abschlüsse, Qualifikationen, Nachweise für Schweißerprüfungen einfach nur mitbringen, Kopien können wir im Büro erstellen.
Wie läuft das Bewerbungsgespräch ab?Wir geben Ihnen einen Überblick über die Zeitarbeit und unser Unternehmen.
Sprechen über Ihre beruflichen Qualifikationen, Weiterbildungen und Einsatzmöglichkeiten bei uns.
Unterbreiten Ihnen ein Angebot über die Leistungen welche wir Ihnen persönlich entsprechend Ihrer Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten anbieten können.
Erläutern Ihnen den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag und die Zusatzvereinbarungen ausführlich.
Geben Ihnen einen Überblick über den Ablauf unserer Einsatzplanung.
Beantworten Ihnen noch offene Fragen.
Wie läuft die Einstellung ab?Sie kommen zum vereinbarten Termin in unser Büro.
Die für die Personalakte erforderlichen Unterlagen werden zusammengestellt.
Arbeitsvertrag, das Merkblatt für Leiharbeitnehmer und der Tarifvertrag werden nochmals ausführlich besprochen und dann unterzeichnet.
Sie erhalten Ihre persönliche Arbeitschutzausrüstung, Arbeitssachen und Werkzeug.
Es erfolgt die Einweisung in Ihren kommenden Auftrag im Zusammenhang mit einer spezifischen Arbeitsschutzbelehrung. Wenn für den Auftrag notwendig, erfolgt noch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
Alle für den Auftrag erforderlichen Unterlagen (Anschrift Einsatzort, Wegbeschreibung, Kontaktdaten des Kunden, Tätigkeitsnachweise und frankierte Briefumschläge u.a.) werden an Sie übergeben.
Wie erfolgt der Einsatz?Sie melden sich am ersten Arbeitstag (meist zusammen mit einem anderen Mitarbeiter der Firma K&E) bei unserem Kunden.
Eine dafür benannte Person nimmt Sie in Empfang und führt mit Ihnen die Einsatz- und Arbeitsschutzunterweisung durch.
Danach nehmen Sie die Arbeit auf und führen diese entsprechend der Weisungen unseres Kunden durch.
Wie werden Probleme gelöst?Wir sind für Sie immer telefonisch erreichbar. Sie schildern uns kurz Ihr Problem bzw. nennen uns Ihre Fragen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück und teilen Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen bzw. Vorschläge für die Lösung Ihres Problems mit. Hat das Problem unmittelbar mit dem Auftrag zu tun, sprechen wir schnellstmöglich mit den Verantwortlichen oder kommen direkt persönlich zur Baustelle bzw. zum Einsatzort.
Muss ich mich jede Woche persönlich im Büro melden?Nein. Sie erhalten von uns zu den Tätigkeitsnachweisen bereits frankierte Umschläge. Auf den Tätigkeitsnachweisen bestätigt Ihnen ein Mitarbeiter des Kunden wöchentlich Ihre gearbeiteten Stunden. Diese senden Sie uns mit den vorbereiteten Umschlägen per Post zu.
Nur bei einem Einsatzwechsel erfolgt die Einweisung für den neuen Einsatz in unserem Büro.
Ihre Abrechnung sowie neue Tätigkeitsnachweise und frankierte Briefumschlage erhalten Sie monatlich per Post, der Lohn wird auf Ihr Konto überwiesen.
Fragen und Antworten zur ZeitarbeitWas versteht man unter Zeitarbeit?Ein von der Zeitarbeitsfirma (Verleiher) angestellter Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) wird auf eine bestimmte Zeit an ein anderes Unternehmen (Entleiher) gegen eine Gebühr überlassen. Es handelt sich dabei um ein vollwertiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zu Frankreich und den Niederlanden, wo der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen mit dem Einsatz beim Kunden endet, läuft für Mitarbeiter von deutschen Zeitarbeitsfirmen das Arbeitsverhältnis weiter und es besteht voller Kündigungsschutz wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber spricht formal von gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese Unternehmung ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde zugelassen. Die Zulassung wird zuerst nur auf ein Jahr befristet erteilt und muss dann wieder neu beantragt werden. Durch die Erlaubnisbehörde wird der bzw. werden die Antragsteller der Zeitarbeitsfirma auf Eignung und Zuverlässigkeit geprüft, ob die finanziellen Mittel für die Beschäftigung von Arbeitnehmern vorhanden sind, die Personalunterlagen und die Richtigkeit der Lohnabrechnungen kontrolliert und die Einhaltung der Arbeits- und Arbeitsschutzgesetzte überwacht. Nach 3-jähriger Tätigkeit ohne Beanstandungen kann eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragt werden. Danach prüft die Erlaubnisbehörde das Unternehmen weiter durch Stichproben.
Gründe für Zeitarbeit?Die Märkte reagieren empfindlich durch Veränderungen im Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Dies wirkt sich auch auf die Arbeitswelt aus. Die Zeitarbeit trägt in hohem Maß zur Flexibilisierung der Unternehmen bei. Übersteigt die Auftragslage vorübergehend die maximale Kapazität des Betriebes, ist der Unternehmer kurzfristig in der Lage, sein Personal entsprechend aufzustocken und kann nach Abbau der Überkapazität seinen Personalbestand ebenso kurzfristig wieder auf die Anzahl seines Stammpersonals reduzieren. Gleichfalls entstehen durch ungeplante Ausfälle wie z.B. Krankheit von Mitarbeitern Lücken in Unternehmen die kurzfristig aufgefüllt werden müssen, nach Rückkehr des Stammmitarbeiters aber wieder wegfallen.
Funktionsweise der Zeitarbeit?Der Arbeitnehmer wird von dem Zeitarbeitsunternehmen eingestellt. Die gegenseitigen Pflichten und Rechte werden in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt. Alle Arbeitgeberpflichten (z.B. Abführung der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Abgaben nach dem Schwerbehindertengesetz etc.) werden von dem Zeitarbeitsunternehmen übernommen.
Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und einem Kunden (Entleiher) wird ein Vertrag (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß AÜG) abgeschlossen. Dieser ist die Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung und regelt u.a. Einsatzbeginn und Zeitraum, die zu verrichtende Tätigkeit und die dafür erforderliche Qualifikation des Arbeitnehmers, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen und Ausstattung mit Arbeitsschutzkleidung bzw. Werkzeug und den vom Kunden zu bezahlenden Stundenverrechnungssatz.
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten hat der Kunde (Entleiher) gegenüber dem Arbeitnehmer die Weisungsbefugnis.
Die Bezahlung des Arbeitnehmers erfolgt durch das Zeitarbeitsunternehmen entsprechend der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen.